2. Eventualiter: Der Entscheid der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern vom 08. Februar 2018 sei aufzuheben und es sei im Sinne des Rechtsbegehrens 1 gemäss Beschwerde vom 16. Oktober 2017: „Die angefochtene Verfügung der Bewährungs- und Vollzugsdienste des Amtes für Justizvollzug des Kantons Bern vom 14. September 2017 sei aufzuheben und die ambulante Massnahme sei fortzuführen “ zu entscheiden. 3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen.