6. Dagegen erhob der Beschwerdeführer, vertreten durch Rechtsanwalt B.________, am 16. Oktober 2017 bei der Polizei- und Militärdirektion des Kantons Bern (POM; neu: Sicherheitsdirektion des Kantons Bern, nachfolgend: SID) Beschwerde, wobei er die Aufhebung der Verfügung der BVD vom 14. September 2017 und die Fortführung der ambulanten Massnahme beantragte. Weiter stellte der Beschwerdeführer für das Verfahren vor der SID ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege, unter Beiordnung von Rechtsanwalt B.________ als amtlicher