Da sowohl die Geldstrafe als auch die Busse nicht bezahlt wurden, traten an deren Stelle Ersatzfreiheitsstrafen von 8 und 1 Tag(en). Der Vollzug dieser Ersatzfreiheitsstrafen wurde mit Verfügung vom 13. Mai 2015 und mit Entscheid vom 4. März 2016 der BVD zugunsten der ambulanten Massnahme aufgeschoben (amtliche Akten BVD, pag. 47 f.; pag. 92 f.). 4. Am 8. Mai 2015, 15. Januar 2016, 10. Juni 2016 und 5. September 2016 wurde der Beschwerdeführer zu weiteren Bussen wegen Ungehorsams in einem Betreibungsverfahren und Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz verurteilt (amtliche Akten BVD, pag. 136).