3. Am 11. März 2014 wurde der Beschwerdeführer von der Staatsanwaltschaft Bern- Mittelland wegen Widerhandlungen gegen das Waffengesetz zu einer Geldstrafe von 8 Tagessätzen zu CHF 30.00 verurteilt (amtliche Akten BVD, pag. 91). Zudem wurde er am 18. März 2014, ebenfalls von der Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz zu einer Busse von CHF 100.00 verurteilt (amtliche Akten BVD, pag. 45). Da sowohl die Geldstrafe als auch die Busse nicht bezahlt wurden, traten an deren Stelle Ersatzfreiheitsstrafen von 8 und 1 Tag(en).