Zudem wurde eine ambulante therapeutische Behandlung angeordnet. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wurde zugunsten der ambulanten Behandlung aufgeschoben (amtliche Akten der Bewährungs- und Vollzugsdienste des Amts für Justizvollzug des Kantons Bern [früher: Abteilung Straf- und Massnahmenvollzug; nachfolgend: BVD], pag. 2272). 2. Mit Verfügung vom 13. Mai 2015 wurde die ambulante Massnahme offiziell in Vollzug gesetzt (amtliche Akten BVD, pag. 47 f.).