1. Mit Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland (nachfolgend: Regionalgericht) vom 20. August 2014 wurde A.________ (nachfolgend: Beschwerdeführer) wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, teilweise mengenmässig qualifiziert sowie teilweise bandenmässig begangen, verurteilt zu einer Freiheitsstrafe von 19 Monaten, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft von 35 Tagen. Zudem wurde eine ambulante therapeutische Behandlung angeordnet.