48 verurteilt: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten. Die ausgestandene Polizeihaft von 1 Tag wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 3 Jahre festgesetzt. 2. Es wird eine Landesverweisung von 5 Jahren ausgesprochen. 3. zu den anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 18'600.25. 4. zu den anteilsmässigen oberinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 2'500.00.