2.2 die Verfahrenskosten auf CHF 150.00 zuzüglich CHF 150.00 für die erstellte Urteilsbegründung bestimmt wurden. 3. E.________ gestützt auf die Schuldsprüche gemäss Ziff. C.I.1 hiervor sowie in Anwendung der Artikel 30, 34, 46 Abs. 1, 47, 49 Abs. 1 und 2, 177 Abs. 1, 186 StGB und unter Einbezug der widerrufenen und nunmehr zu vollziehenden Geldstrafe von 20 Tagessätzen (Ziff. C.I.2.1 hiervor) im Sinne einer Gesamtstrafe gemäss Art. 46 Abs. 1 StGB verurteilt wurde