Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 8. November 2019 in Bezug auf E.________ insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als: 1. E.________ schuldig gesprochen wurde 1.1 der Beschimpfung, begangen am 18./19. Juni 2018 z.N. von S.________; 1.2 des Hausfriedensbruchs, begangen am 18. April 2018 in AB.________). 2. im Widerrufsverfahren 2.1 der E.________ mit Urteil der Jugendanwaltschaft des Kantons Solothurn vom 19. Dezember 2017 gewährte bedingte Vollzug für eine Geldstrafe von 20 Tagessätzen widerrufen wurde und die Geldstrafe zu vollziehen ist;