C.________ wird schuldig erklärt des versuchten Raubs, begangen am 18. Juni 2018 in AA.________ z.N. von G.________ gemeinsam mit A.________ und E.________ und in Anwendung der Artikel 22, 40, 42, 44, 47, 48a, 51, 66a Abs. 1 lit. c, 140 Ziff. 1 StGB 418, 426, 428, 433 StPO verurteilt: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten. Die ausgestandene Polizeihaft von 1 Tag wird auf die Freiheitsstrafe angerechnet. Der Vollzug der Freiheitsstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 2. Es wird eine Landesverweisung von 5 Jahren ausgesprochen. 3. zu den anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 6'185.80.