Die ausgestandene Polizei-, Untersuchungs- und Sicherheitshaft (02.10.2017, 18.06.2018 – 17.10.2018, 03.06.2019 – 24.07.2019) sowie der vorzeitige Strafvollzug (18.10.2018 – 02.06.2019, 25.07.2019 – 30.04.2020) werden im Umfang von insgesamt 684 Tagen auf die Freiheitsstrafe angerechnet. 2. zu einer Geldstrafe von 10 Tagessätzen zu je CHF 10.00, insgesamt ausmachend CHF 100.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhaftem Nichtbezahlen wird auf 10 Tage festgesetzt. 3. Es wird eine Landesverweisung von 7 Jahren ausgesprochen. 4. zu den anteilsmässigen erstinstanzlichen Verfahrenskosten von CHF 14'780.25.