A.________ wird gestützt auf die rechtskräftigen Schuldsprüche gemäss Bst. A.I.2 hiervor sowie unter Einbezug der widerrufenen und nunmehr zu vollziehenden Strafe gemäss Ziff. A.I.3.1 hiervor in Anwendung der Artikel 22, 34, 40, 41, 46 Abs. 1, 47, 48a, 49 Abs. 1 und 3, 51, 66a Abs. 1 lit. c, 140 Ziff. 1, 144, 177 Abs. 1, 186 StGB 119 Abs. 1 AIG 418, 426, 428, 433 StPO verurteilt: 1. zu einer Freiheitsstrafe von 23 Monaten und 20 Tagen.