Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 8. November 2019 in Bezug auf A.________ insofern in Rechtskraft erwachsen ist, als 1. A.________ freigesprochen wurde von der Anschuldigung der Tätlichkeiten, angeblich begangen am 18. Juni 2018 in AA.________ z.N. von I.________; ohne Ausscheiden von Verfahrenskosten und ohne Ausrichten einer Entschädigung. 2. A.________ schuldig erklärt wurde 2.1 des Raubes und Versuchs dazu, mehrfach begangen 2.1.1 am 18. Juni 2018 in AA.________ gemeinsam mit Unbekannt z.N. von I.________ im Deliktsbetrag von CHF 20.00;