29. Eintragungen im Schengener Informationssystem Es wird bezüglich aller drei Beschuldigter die Ausschreibung der Landesverweisung (Einreise- und Aufenthaltsverweigerung) im Schengener Informationssystem angeordnet (Art. 20 der Verordnung über den nationalen Teil des Schengener Informationssystems (N-SIS) und das SIRENE-Büro [N-SIS-Verordnung; SR 362.0]). 40 VIII. Dispositiv Die 2. Strafkammer erkennt: A. A.________ I.