25.3 Rechtsanwalt Dr. F.________ Die amtliche Entschädigung von Rechtsanwalt Dr. F.________ wurde erstinstanzlich auf CHF 10'008.35 (inklusive Auslagen und MWST) bestimmt. Oberinstanzlich machte Rechtsanwalt Dr. F.________ einen Aufwand von 25 Stunden und 25 Minuten geltend, wobei er für die Berufungsverhandlung und Ur-