25.2 Rechtsanwalt D.________ Die amtliche Entschädigung von Rechtsanwalt D.________ wurde erstinstanzlich auf CHF 10'876.40 (inklusive Auslagen und MWST) bestimmt. Oberinstanzlich machte Rechtsanwalt D.________ einen Aufwand von 22.5 Stunden geltend, wobei er für die Berufungsverhandlung und Urteilseröffnung ebenfalls zu viel Zeit veranschlagte (vgl. pag. 1500). Insgesamt scheint ein Aufwand von 18 Stunden als angemessen. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt D.________ für das oberinstanzliche Verfahren mit CHF 3'911.35 (inklusive Auslagen und MWST). Rechtsanwalt D.__