25. Amtliche Entschädigungen 25.1 Rechtsanwalt B.________ Die amtliche Entschädigung von Rechtsanwalt B.________ wurde erstinstanzlich auf CHF 20'379.90 (inklusive Auslagen und MWST) bestimmt. Oberinstanzlich machte Rechtsanwalt B.________ einen Aufwand von 30.22 Stunden geltend, wobei er für den ersten Verhandlungstag der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung 8 Stunden und für die Urteilseröffnung 1 Stunde veranschlagte (pag. 1496 ff.). Der erste Verhandlungstag dauerte jedoch nur 5.5 Stunden und auf eine mündliche Urteilseröffnung wurde verzichtet. Der Gesamtaufwand ist somit um 3.5 auf 26.5 Stunden zu reduzieren.