23.3 Dauer Für die allgemeinen Grundlagen kann auf das in E. 21.3 hiervor Gesagte verwiesen werden. E.________ wird zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt und die von ihm ausgehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist nicht gross. Eine Landesverweisung von 5 Jahren scheint angemessen.