Zudem verfügt er weder über Einkommen noch über Vermögen und befindet sich daher in prekären finanziellen Verhältnissen (pag. 630 f.). Nach Angaben der Polizei sei bekannt, dass er Alkohol, Marihuana und Kokain konsumiere und sich schlecht bis gar nicht in die geltenden Strukturen der schweizerischen Gepflogenheiten integriere (pag. 1409). E.________ hat in der Schweiz keine Angehörigen; seine gesamte Familie (Eltern, zwei Schwestern und vier Brüder) lebt in P.________ (pag. 635; pag. 1160 Z. 122 ff.; pag. 1409). Er gibt an, Schweizer Kollegen zu haben, jedoch nicht viele (pag. 1164 Z. 308 f.).