35 werden, weil er sich der Zustellung entzogen hatte. Trotzdem blieb er der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung unentschuldigt fern (pag. 1457). E.________ spricht nur wenig Deutsch (pag. 1164 Z. 295 ff.), dafür aber (offenbar) fliessend V.________ (vgl. Übersetzung pag. 1157.3). Er hat keine Arbeitsstelle (pag. 1160 Z. 135 ff.) und nimmt nicht am Wirtschaftsleben teil. Zudem verfügt er weder über Einkommen noch über Vermögen und befindet sich daher in prekären finanziellen Verhältnissen (pag.