22.3 Dauer Für die allgemeinen Grundlagen kann auf das in E. 21.3 hiervor Gesagte verwiesen werden. C.________ wird zu einer Freiheitsstrafe von 6 Monaten verurteilt und die von ihm ausgehende Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung ist nicht gross. Eine Landesverweisung von 5 Jahren scheint angemessen. 23. E.________ 23.1 Obligatorische Landesverweisung E.________ beging einen Raubversuch und damit ein Anlassdelikt nach Art. 66a Abs. 1 lit. c StGB, was die obligatorische Landesverweisung zur Folge hat.