34 Straftaten, die er sich zuschulden hat kommen lassen und mit denen er die öffentliche Sicherheit und Ordnung in der Schweiz sowie die Werte der Bundesverfassung missachtete. Angesichts seines Vorstrafenregisters besteht zudem eine nicht zu vernachlässigende Rückfallgefahr. Ein schwerer persönlicher Härtefall liegt nicht vor.