22.2 Härtefallklausel 22.2.1 Schwerer persönlicher Härtefall C.________ ist mehrfach vorbestraft (pag. 1434 f.) und gefährdete durch den versuchten Raub – ein Gewaltdelikt, das der Gesetzgeber als Verbrechen einstuft (Art. 10 Abs. 2 StGB) und als besonders verwerflich erachtet (Urteil des Bundesgerichts 2C_108/2018 vom 28. September 2018 E. 4.3.3) – die öffentliche Sicherheit und Ordnung der Schweiz. Dabei missachtete er auch die Werte der Bundesverfassung (insbesondere Art. 10 Abs. 2 und Art. 26 BV).