Vorliegend scheint die Dauer der vorinstanzlich ausgesprochenen Landesverweisung von 8 Jahren mit Blick auf die Praxis der Kammer vergleichsweise lang. So wurde beispielsweise im Urteil SK 19 360 bei einer Freiheitsstrafe von 12 Monaten auf eine Landesverweisung von 5 Jahren, im Urteil SK 19 265 bei einer Freiheitsstrafe von 24 Monaten auf eine Landesverweisung von 6 Jahren und im Urteil SK 18 185 bei einer Freiheitsstrafe von 36 Monaten auf eine Landesverweisung von 7 Jahren erkannt. Bei A.________ betrÃĪgt die Freiheitsstrafe 23 Monate und 20 Tage.