30 vier Tagen pro Woche (pag. 1463 Z. 45). Während seiner Einvernahme war er sichtlich bemüht darum, seine Deutschkenntnisse unter Beweis zu stellen. Er antwortete mehrmals auf Deutsch und ohne Übersetzung, was jedoch auch für Verwirrung sorgte (vgl. pag. 1465 Z. 35 ff.). Insgesamt müssen die Deutschkenntnisse von A.________ als bescheiden bezeichnet werden. Gemäss dem vorerwähnten Bericht des Sozialdienstes Luzern (pag. 1442 ff.) nimmt A.________ am Wirtschaftsleben in der Schweiz nicht teil und wird vollumfänglich durch die Sozialhilfe unterstützt.