V. Landesverweisung 20. Grundlagen Das Gericht verweist einen Ausländer, der wegen Raubes verurteilt wird, unabhängig von der Höhe der Strafe für 5–15 Jahre aus der Schweiz (Art. 66a Abs. 1 Ingress und lit. c StGB). Die obligatorische Landesverweisung wegen einer Katalogtat im Sinne von Art. 66a Abs. 1 StGB hängt somit grundsätzlich nicht von der konkreten Tatschwere ab. Keine Rolle spielt zudem, ob es sich um einen Versuch gehandelt hat und ob die Strafe bedingt, unbedingt oder teilbedingt ausgefällt wird (Urteil des Bundesgerichts 6B_1260/2019 vom 12. November 2020 E. 4.1 mit Hinweisen).