Die vorliegenden Delikte beging er zudem teilweise noch während der Probezeit des Urteils der Jugendanwaltschaft Luzern vom 25. August 2017. Diese Umstände wirkten sich deutlich straferhöhend aus, wohingegen das unauffällige Vorleben, die fehlende Einsicht und Reue sowie die durchschnittlich Strafempfindlichkeit als neutral zu werten wären.