17.6 Hausfriedensbruch Die Missachtung des von der O.________ [Unternehmen] ausgesprochenen Hausverbots wird in Anlehnung an die VBRS-Richtlinien mit 15 Tagen Freiheitsstrafe geahndet. Für die Wahl der Strafart wird auf E. 17.1 hiervor verwiesen. Von den 15 Tagen sind 10 Tage zur Einsatzstrafe zu asperieren.