17.4 Versuchter Raub z.N. von I.________ 17.4.1 Objektive Tatschwere Der Vorfall ereignete sich unmittelbar nach dem vollendeten Raub. Nachdem sich das Opfer befreien konnte und sich entfernte, eilte der Beschuldigte diesem mit einem unbekannten Mittäter nach. Das Opfer wurde erneut zu Boden gebracht und mit Faustschlägen eingedeckt. Durch das Eingreifen eines Kollegen konnte sich das Opfer entfernen. Es ging darum, dem Opfer das Portemonnaie zu entreissen, nachdem dieses am Boden lag. Dies gelang jedoch nicht. Das Verschulden für das vollendete Delikt muss als leicht beurteilt werden.