17.3.3 Versuch Der Versuch rechtfertigt nur eine geringe Reduktion der Strafe, da der Beschuldigte und seine beiden Mittäter weder aufgrund des Zeugen noch des Anrufs bei der Polizei, sondern erst aufgrund des Erscheinens der beiden Polizisten vor Ort vom Opfer abliessen. Die versuchte Begehung rechtfertigt eine Reduktion von 8 um 1 auf insgesamt 7 Monate Freiheitsstrafe. 17.3.4 Asperation Von der Freiheitsstrafe von 7 Monaten sind 4.5 Monate zur Einsatzstrafe zu asperieren, was eine Freiheitsstrafe von 12.5 Monaten ergibt.