24 17.3 Versuchter Raub z.N. von G.________ 17.3.1 Objektive Tatschwere Der Beschuldigte beging innert kurzer Zeit noch einen weiteren Raubversuch, bei welchem er G.________ einen Faustschlag verpasste und einen weiteren zu verpassen versuchte. Das Opfer erlitt diverse Verletzungen, die abgeheilt sind. Die Brille wurde beschÃĪdigt und ein T-Shirt zerrissen. Die kriminelle Energie bei diesem Vorfall war gesteigert. Erbeutet wurde letztlich nichts. Innerhalb des grossen Strafrahmens ist das Verschulden dennoch als leicht zu bezeichnen.