17.2 Vollendeter Raub z.N. von I.________ 17.2.1 Objektive Tatschwere Der Beschuldigte entriss dem Opfer CHF 20.00. Als das Opfer sein Geld respektive das «Gras» zurückforderte, verabreichte der Beschuldigte zusammen mit weiteren Tätern dem Opfer Faustschläge zur Sicherung der Beute. Das Opfer erlitt durch die Faustschläge leichte Verletzungen. Zudem wurden Brille und Kleidung beschädigt. Der Beschuldigte konnte einen Geldbetrag von CHF 20.00 erhältlich machen, womit der finanzielle Schaden vergleichsweise klein war. Die zugefügten körperlichen Verletzungen sind zum Glück verheilt.