23 verletzt. Unmittelbar danach versuchte er mit einem ähnlich gewalttätigen Raubüberfall weitere Geldmittel zu beschaffen. Vor diesem Hintergrund scheint eine Geldstrafe weder präventiv geeignet noch vollziehbar. Soweit das Gesetz daher eine der begangenen Taten mit Freiheitsstrafe bedroht, ist eine solche auch auszusprechen.