Es ist auch zu beachten, dass es im vorliegenden Verfahren mehrheitlich um verschiedene Formen illegaler Beschaffung von Geldmitteln geht. A.________ hat keine Einkünfte und seine finanzielle Not war offenbar so gross, dass er nicht davor zurückschreckte, innerhalb von rund 45 Minuten drei Raubüberfälle zu versuchen respektive zu begehen. Für einen erwarteten Deliktsbetrag von CHF 20.00 wurde ein erstes Opfer unter zwei Malen angegriffen und