___ anzueignen und sich daran unrechtmässig zu bereichern. Um dieses Ziel zu erreichen, bauten sie, wie dargelegt, nach und nach Druck gegen das Opfer auf und setzten letztlich gezielt Gewalt ein. Bei einem blossen Trickdiebstahl (vgl. pag. 1481) beliessen sie es offensichtlich nicht. Unerheblich ist, dass sie die Widerstandsbereitschaft des Opfers zunächst austesteten, bevor sie Gewalt anwandten (vgl. pag. 1476; pag. 1481 f.). In subjektiver Hinsicht steht somit fest, dass sie G.________ in Diebstahlsabsicht ausrauben wollten.