17 C.________ und E.________ bestreiten jedoch, Mittäter des Raubversuchs von A.________ gewesen zu sein. Sie seien erst später dazugekommen und hätten dem Handgemenge bloss zugeschaut (vgl. pag. 1470 Z. 33 ff. und pag. 1162 Z. 206 ff.). 9. Beweismittel Für die vorhandenen objektiven und subjektiven Beweismittel kann auf die zutreffende Zusammenfassung der Vorinstanz verwiesen werden (pag. 1249 ff.). Hinzu kommen die oberinstanzlich eingeholten Beweismittel (siehe E. 3 hiervor).