T.________, welcher angegeben hatte, dem Opfer geholfen zu haben, wurde vor Ort entlassen, nachdem er mündlich befragt worden war und die Personalien angegeben hatte (siehe zum Ganzen Anzeigerapport vom 10. August 2018, pag. 92 ff.). Gegen die drei Beschuldigten wurde in der Folge Anklage erhoben und ihnen wurde – soweit vorliegend noch Verfahrensgegenstand – folgender Sachverhalt vorgeworfen (siehe Anklageschrift vom 6. Februar 2019, pag. 781 ff.): «A.________, C.________ sowie E.________ sprachen am 18.06.2018, ca. 23.20 Uhr, bei den Toilettenanlagen bei der [Platz] in AA.________ G.________ an, ob er Drogen kaufen wolle.