II. Sachverhalt und Beweiswürdigung 7. Vorgeschichte / Anklageschrift Am 18. Juni 2018 um 23:24 Uhr fuhren die beiden Polizisten R.________ und S.________ auf der AC.________ [Strasse] in Richtung Y.________, als Ersterer bei den Toilettenanlagen ein Handgemenge sah. Wer gegen wen und wie tätlich geworden war, konnten die Polizisten nicht feststellen / sehen. Sogleich fuhren die Polizisten auf die Gruppe von fünf Personen zu. Es gelang ihnen, alle fünf Personen zur Personenkontrolle anzuhalten. Auf Nachfrage, was genau geschehen sei, gab G.________ an, die drei Beschuldigten A.________, C.________ und E.______