Sie hätten das Opfer angesprochen, umringt, versucht auszugreifen, am T-Shirt gepackt und mit der Faust geschlagen, um an dessen Portemonnaie zu gelangen. Bezeichnenderweise hat A.________ diesen Anklagesachverhalt eingestanden und offensichtlich verstanden, was ihm vorgeworfen wurde. Während des Strafverfahrens hatten die Beschuldigten zudem ausreichend Gelegenheit, sich zu den Vorwürfen zu äussern und zu verteidigen.