am T-Shirt und versetzte diesem einen Faustschlag ins Gesicht»). In der Anklageschrift werden somit – wenn auch kurz – alle Umstände aufgeführt, die nötig sind, um beurteilen zu können, ob sich die Beschuldigten objektiv und subjektiv des versuchten Raubes in Mittäterschaft schuldig gemacht haben. Für die Kammer ist des Weiteren auch klar, dass die Beschuldigten stets wussten, welches Verhalten ihnen vorgeworfen wird: Sie hätten das Opfer angesprochen, umringt, versucht auszugreifen, am T-Shirt gepackt und mit der Faust geschlagen, um an dessen Portemonnaie zu gelangen.