14 Auch Rechtsanwalt Dr. F.________ machte eine Verletzung des Anklagegrundsatzes geltend und begründete dies damit, dass im Anklagesachverhalt unbeantwortet bleibe, welches mittäterschaftliche Vorgehen E.________ vorgeworfen werde, wenn nur A.________ Gewalt angewendet habe, ob er die Gewaltanwendungsabsicht von A.________ geteilt habe und ob sich G.________ bedroht gefühlt habe. Aufgrund des Anklagesachverhalts könne höchstens ein Diebstahl, vielleicht ein Trickdiebstahl, angenommen werden.