6. Anklagegrundsatz 6.1 Vorbringen der Verteidiger Rechtsanwalt D.________ rügte anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung eine Verletzung des Anklagegrundsatzes und brachte vor, der Anklagesachverhalt enthalte bezüglich C.________ keinen Vorwurf, Gewalt angewendet oder mit A.________ zusammengewirkt oder sich mit diesem abgesprochen zu haben. Das Beweisergebnis der Vorinstanz stimme daher nicht mit dem Anklagesachverhalt überein.