5. Verfahrensgegenstand und Kognition der Kammer 5.1 Verfahrensgegenstand Die Berufung von A.________ (pag. 1315 f.) richtet sich gegen den ihn betreffenden Sanktionenpunkt inklusive Landesverweisung (Bst. A.IV.1–4 des erstinstanzlichen Urteildispositivs). Zudem sind die Kosten- und Entschädigungsfolgen (Bst. A.IV.5–6 des erstinstanzlichen Urteildispositivs) sowie die weiteren Verfügungen gemäss Bst. A.VI.1 und 5–7 des erstinstanzlichen Urteildispositivs nicht der Rechtskraft zugänglich. Die genannten Punkte sind daher durch die Kammer neu zu beurteilen.