2. des Widerrufs des mit Urteil der Jugendanwaltschaft des Kantons Solothurn vom 19. Dezember 2017 gewährten bedingten Aufschubs der Geldstrafe von 20 Tagessätzen; 3. der Verurteilung zu einer Geldstrafe (als Gesamtstrafe) von 25 Tagessätzen zu CHF 10.00 als Zusatzstrafe zum Urteil der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland vom 1. Februar 2019; II. E.________ sei schuldig zu erklären des versuchten Raubes, begangen am 18. Juni 2018 in AA.________ gemeinsam mit A.________ und C.________ zum Nachteil von G.________.