Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Region Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 8. November 2019 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. der Schuldsprüche, wonach E.________ schuldig erklärt wurde 11 1.1. der Beschimpfung, begangen am 18./19. Juni 2018 zum Nachteil von S.________; 1.2. des Hausfriedensbruchs, begangen am 18. April 2018 in AB.________;