Staatsanwältin K.________ stellte anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung folgende Anträge (pag. 1482 ff.): A.________ I. Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Region Bern-Mittelland (Einzelgericht) vom 8. November 2019 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. des Freispruchs von der Anschuldigung der Tätlichkeit, angeblich begangen am 18. Juni 2018 in AA.________ zum Nachteil von I.________, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten; 2. des Schuldspruchs, wonach A.________ schuldig erklärt wurde