5. Die für das erstinstanzliche Verfahren festgesetzte amtliche Entschädigung sei von der Rückzahlungspflicht von Herrn C.________ auszunehmen und es sei die amtliche Entschädigung für das oberinstanzliche Verfahren gemäss heutige Kostennote festzusetzen, ohne Rückzahlungspflicht von Herrn C.________. 6. Weitere Verfügungen insbesondere betreffend erkennungsdienstlicher Massnahmen und DNA- Profil seien von Amtes wegen zu erlassen.