4. Anträge der Parteien Rechtsanwalt B.________ verwies anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung auf seine Anträge gemäss Berufungserklärung vom 17. März 2020 (pag. 1472), die wie folgt lauten (pag. 1315 f.): 1. A.________ sei zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 435 Tagen, einer bedingten Geldstrafe von 120 Tagessätzen à CHF 10.00 sowie zu einer Übertretungsbusse von CHF 500.00 zu verurteilen – unter Ausrichtung einer gerichtlich zu bemessenden Genugtuung gemäss Art. 429 Abs. 1 lit. c StPO für zu Unrecht erstandene Untersuchungs- Sicherheitshaft und/oder Strafvollzug.