1388) nicht zur Berufungsverhandlung. Aufgrund der Anwesenheit von Rechtsanwalt Dr. F.________ fand das Verfahren in Übereinstimmung mit der bundesgerichtlichen Rechtsprechung gleichwohl ohne den säumigen Beschuldigten statt (Urteil des Bundesgerichts 6B_1293/2018 vom 14. März 2019 E. 3.3.2).