1442 ff.). Anlässlich der oberinstanzlichen Berufungsverhandlung brachte Rechtsanwalt D.________ vorfrageweise drei Korrekturen zum Leumundsberichts über C.________ an (pag. 1458): - C.________ habe in P.________ nicht während acht, sondern während neun Jahren die Schule besucht; - C.________ habe in P.________ nicht als Maurer, sondern als Bauer gearbeitet; - C.________ habe jetzt Arbeit und besuche einen Fachkurs in Gastronomie. Zum Fachkurs in Gastronomie reichte Rechtsanwalt D.________ eine «Teilvereinbarung Fachkurs Gastgewerbe» ein (pag. 1490 ff.).